Geschäftsbedingungen

 

Artikel 1 Definitionen

 

Unterkunft: alle Ferienunterkünfte, die zu Erholungszwecken eingerichtet sind (z. B. Zelt, (mobiler) Wohnwagen, Bungalow, Apartment usw.).

Unterkunftsanbieter: der Eigentümer und/oder der Verwalter der von ihm auszustellenden Miete.

Allgemeine Geschäftsbedingungen: diese allgemeinen Geschäftsbedingungen von Park Drentheland Exploitatie BV, die sich auf Verträge beziehen, die in Bezug auf die Anmietung von Unterkünften geschlossen werden, die von einem Unterkunftsanbieter zur Verfügung gestellt werden, der nicht Park Drentheland selbst ist.

Buchungsformular: das Formular, in das der Urlauber alle obligatorischen Informationen einträgt, um eine Reservierung für die Anmietung einer Unterkunft vorzunehmen.

Dritte: andere als Park Drentheland Exploitatie BV und/oder der (Ko-)Urlauber.

Einrichtungen: alle Einrichtungen innerhalb oder außerhalb der Parks, die aufgrund der Vereinbarung genutzt werden können.

Gäste: alle Personen, die unter den Begriff Urlauber und Miturlauber fallen und die Unterkünfte und/oder Einrichtungen des Parks nutzen, sowie Besucher des Parks.

Park Drentheland: „Park Drentheland“, der Handels- und Markenname für die Buchung von Unterkünften, die von Dritten verwaltet werden.

Mitreisende: die Personen, die zum Zeitpunkt der Buchung vom Urlauber angemeldet werden und/oder Teil der Reisegruppe sind.

Vertrag: Der Vertrag über die Anmietung einer Unterkunft, die von Park Drentheland Exploitatie BV angeboten wird, mit den zugehörigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Park: der Park, in dem sich eine Unterkunft befindet.

Parkordnung: die Regelungen, die der Unterkunftsanbieter für die Nutzung des Unterkunftsanbieters und/oder des Parks anwendet.

Urlauber: die (juristische) Person, die die Buchung vornimmt und somit zur Gegenpartei von Park Drentheland Exploitatie BV wird.

Reisekosten: Grundmietkosten inkl. etwaiger Rabatte und Zusatzkosten, exklusive Zusatzkosten. Kosten vor Ort zu zahlen.

Schriftlich: per Brief oder E-Mail.

Kaution: ein Betrag, der vor Beginn oder während des Aufenthalts als Vorauszahlung für Schäden erhoben wird, die während des Aufenthalts durch (Verschulden) des Gastes verursacht wurden. Auch verwirkte Vertragsstrafen können mit der Kaution verrechnet werden.

Website: die Website(s), die Park Drentheland verwendet, um die Unterkunft anzubieten.

 

Artikel 2 Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote von Park Drentheland Exploitatie BV und Verträge über die Vermietung von Unterkünften, die mit Park Drentheland Exploitatie BV abgeschlossen werden. Diese Bedingungen sind ein untrennbarer Bestandteil der Vereinbarung.
 
Artikel 3 Vertragsschluss

 

3.1 Reservierung

3.1.1. Unterkünfte können sowohl online als auch telefonisch reserviert werden. Diese beiden Buchungsarten sind für beide Seiten verbindlich.
Onlinereservierung

3.1.2. Zwischen dem Urlauber und Park Drentheland Exploitatie BV kommt ein Vertrag unter aufschiebender Bedingung über die Buchung einer Unterkunft zustande, die ausdrücklich von Park Drentheland Exploitatie BV auf der Website angeboten wird, wenn:
Der Urlauber stimmt diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Park Drentheland Exploitatie BV zu.

  1. Der Urlauber füllt alle obligatorischen Angaben aus, um die Reservierung online vornehmen zu können, und macht die Reservierung dann endgültig durch die Schaltfläche „Bestätigen“.
  2. 3.1.3. Jeder Eingang einer über die Website vorgenommenen Reservierung wird vom Park Drentheland mit einer E-Mail an den Urlauber bestätigt, was bedeutet, dass die Reservierung eingegangen ist und bearbeitet wird. Damit ist die Reservierung für den Urlauber verbindlich.

3.1.4. Nach Eingang der Reservierung wird diese vom Park Drentheland auf Richtigkeit geprüft. Ist der Vorbehalt zutreffend, ist die aufschiebende Bedingung gemäß Ziffer 3.1.2 erfüllt und der Vertrag zustande gekommen.

3.1.5. Wenn der Urlauber keine Eingangsbestätigung per E-Mail erhalten hat, ist möglicherweise etwas mit der Buchung schief gelaufen und der Urlauber muss sich mit Park Drentheland in Verbindung setzen, andernfalls kann der Urlauber die Reservierung nicht geltend machen.
Buchen Sie telefonisch
3.1.6. Der Urlauber kann auch eine Reservierung über Park Drentheland vornehmen. Die Telefonnummer ist auf der Website angegeben.
3.1.7. Ein Vertrag kommt mit einer telefonischen Reservierung zustande.

Bestätigungsrechnung
3.1.8. Nach Überprüfung und Bearbeitung der über die Website oder per Telefon vorgenommenen Reservierung erhält der Urlauber die Bestätigungsrechnung von Park Drentheland per E-Mail (oder auf Wunsch des Urlaubers möglicherweise per Post). Wenn diese Bestätigungsrechnung nicht innerhalb von 5 Tagen nach der Reservierung eingeht, muss der Urlauber den Park Drentheland kontaktieren, andernfalls kann der Urlauber die Reservierung nicht geltend machen. Der Urlauber hat die Reservierungsbestätigung auf Richtigkeit zu prüfen. Ungenauigkeiten müssen Park Drentheland spätestens 24 Stunden nach Erhalt der Bestätigung gemeldet werden.

Reservierung ablehnen
3.1.9. Es gibt Unterkunftsanbieter, die keine Reservierungen von einer Reisegruppe annehmen, die aus jungen Leuten besteht. Park Drentheland behält sich daher das Recht vor, diese Reservierungen abzulehnen.
3.1.10. Park Drentheland behält sich außerdem das Recht vor, eine Reservierung abzulehnen, wenn der Verdacht besteht, dass die Unterkunft unter Verstoß gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen genutzt wird.

3.2. Rücktrittsrecht

3.2.1. Getätigte Reservierungen sind für den Urlauber rechtlich endgültig. Ein Widerrufsrecht (sog. Bedenkzeit) im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches gilt nicht für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Vermietung von Unterkünften.

3.3. Urlauber
3.3.1. Der Urlauber der Reise muss zum Zeitpunkt der Buchung mindestens 18 Jahre alt sein.
3.3.2. Der Urlauber haftet gesamtschuldnerisch für alle angemeldeten und ihn begleitenden Miturlauber.
3.3.3. Der Urlauber haftet für die Erfüllung aller Verpflichtungen aus dem Vertrag.​​​​​​​
3.3.4. Die gesamte Korrespondenz wird über die Adresse des Urlaubers geführt.
 
Artikel 4 Kündigung oder Änderung des Vertrags

 

4.1. Stornierung durch Urlauber

Es kann vorkommen, dass der Urlaub aufgrund unvorhergesehener Umstände abgesagt werden muss. In diesem Fall muss der Urlauber oder sein Stellvertreter Park Drentheland schriftlich oder telefonisch (während der Bürozeiten) benachrichtigen. In den meisten Fällen sind mit einer Stornierung oder Änderung Kosten verbunden.

4.1.1. Stornierung gemäß den Allgemeinen Verkaufsbedingungen.

Hat der (Ko-)Urlauber keine Stornoversicherung abgeschlossen oder ist der Stornogrund nicht unter 4.1.1. den genannten Versicherungsbedingungen, wird die Reservierung gemäß den nachstehenden Bedingungen storniert. Zusätzlich zu den geschuldeten Reservierungs- und Präferenzkosten (und allfälligen Kosten der Reiserücktrittsversicherung) schuldet der (Mit-)Urlauber folgende Beträge:
Bei Stornierung bis zum 42. Tag (ausschließlich) vor dem Anreisetag: 30 % des Reisepreises;

Bei Stornierung ab dem 42. Tag (einschließlich) bis zum 28. Tag (ausschließlich) vor dem Anreisetag: 60 % der Reisesumme;

  • Bei Stornierung ab dem 28. Tag (einschließlich) bis 14 Tage vor dem Anreisetag: voller Reisepreis​​​​​​​​​​​​​
  •  
  • 4.2. Stornierung durch Park Drentheland

4.2.1. Im Falle höherer Gewalt oder unvorhergesehener Umstände kann Park Drentheland die Reservierung stornieren. Unvorhergesehene Umstände und höhere Gewalt beinhalten, sind aber nicht beschränkt auf:
Dass die Unterkunft nicht mehr zur Vermietung geeignet ist (zum Beispiel: aufgrund von Überschwemmungen, Waldbränden oder Nichterfüllung durch den Unterkunftsanbieter).

Dass die Unterkunft nicht mehr verfügbar ist (z. B. aufgrund eines plötzlichen Verkaufs der Unterkunft durch den Unterkunftsanbieter, einer Doppelbuchung oder Insolvenz des Unterkunftsanbieters).

4.2.2. Park Drentheland wird den Urlauber unverzüglich telefonisch oder schriftlich unter Angabe des Grundes darüber informieren.

4.2.3. Park Drentheland wird in diesem Fall versuchen, eine gleichwertige Unterkunft zum gleichen Reisepreis anzubieten. Park Drentheland bewertet diese Gleichwertigkeit der alternativen Unterkunft auf der Grundlage des Standorts, der Kategorie der Unterkunft und der Einrichtungen, wie sie bei der Reservierung bekannt gegeben wurden.

4.2.4. Kann Park Drentheland kein geeignetes Alternativangebot machen oder ist der Urlauber mit der angebotenen Alternative nicht einverstanden, erstattet Park Drentheland den bereits gezahlten Reisepreis ganz oder teilweise, ohne schadensersatzpflichtig zu sein.

4.2.5. Park Drentheland haftet niemals für die Kosten von Dienstleistungen, die vom (Mit-)Urlauber selbst gebucht wurden (z. B. Flugtickets, Mietwagen, Bootsüberfahrt, Busfahrten usw.).

 

4.3. Vereinbarung ändern

4.3.1. Nachdem die Rechnung erstellt wurde, kann der Urlauber Änderungen an der vorgenommenen Reservierung verlangen, sofern diese nach Meinung von Park Drentheland und/oder dem Unterkunftsanbieter möglich sind.

4.3.3. Im Falle einer Änderung der Unterkunft gelten die Stornierungsbedingungen wie in Artikel 4.1 angegeben. vollständig anwendbar, wobei die erste Reservierung für die in Artikel 4.1.2 genannten Zeiträume angenommen wird.
4.3.4. Wenn eine Änderung vorgenommen werden soll, muss der Urlauber Park Drentheland schriftlich oder telefonisch benachrichtigen.

4.3.5. Ist eine Änderung nicht möglich, bleibt die alte Reservierung gültig. Park Drentheland wird den Urlauber so bald wie möglich nach der Änderungsanfrage darüber informieren.

4.3.6. Wenn ein Co-Creator der Reisegruppe verhindert ist, kann der frei gewordene Platz von einer anderen Person eingenommen werden, sofern sie alle Bedingungen der Vereinbarung erfüllt.

4.3.7. Wenn ein zusätzlicher Miturlauber hinzugefügt wird, können zusätzliche Kosten anfallen. In der Beschreibung der Unterkunft auf der Website sind gegebenenfalls die Preise pro Person angegeben.

4.3.8. Bei Verhinderung des Urlaubers kann der frei gewordene Platz anderweitig eingenommen werden. In diesem Fall wird die Reservierung von dieser anderen Person übernommen. Für eine solche Änderung gelten die Bedingungen zur „Reservierungsübernahme“ gemäß Artikel 4.3.9.​​​​​​​
4.3.9. 

Wenn die Reservierung vollständig von einer anderen Gruppe übernommen wird, kann Park Drentheland die Reservierung ändern, wenn die betreffende Unterkunft und der Unterkunftsanbieter diese Änderung zulassen. Es gelten folgende Bedingungen:
Bei Übernahme einer Reservierung wird eine Änderungsgebühr von 25 € erhoben.

Der Urlauber meldet die Übernahme schriftlich an Park Drentheland.

  • Bereits gezahlte Beträge gelten als von der erwerbenden Partei bezahlt. Die übertragende und die übernehmende Partei müssen dies untereinander regeln.

 
Artikel 5 Finanzbestimmungen

 

5.1. Reisesumme und Kosten

5.1.1. Die angegebenen Preise gelten pro Unterkunft pro Woche, Wochenende oder Wochenmitte, sofern nicht anders angegeben und (falls zutreffend).

5.1.2. Bei Angeboten, bei denen einige Übernachtungen kostenlos angeboten werden, werden die günstigsten Übernachtungen von der Reisesumme abgezogen.

5.1.3. Eine Kombination von Rabatten ist nicht möglich.

5.1.4. Park Drentheland behält sich das Recht vor, den Reisebetrag zu ändern, wenn eine Erhöhung der staatlichen Abgaben oder Steuern dazu Anlass gibt.

5.1.5. Etwaige Rabattaktionen gelten nicht für bestehende/bereits getätigte Buchungen.

 

5.2. Andere Kosten

5.2.1. Dies sind die mit der Buchung verbundenen Fixkosten (z. B. die obligatorischen Reservierungskosten).

5.2.2. Diese anderen Kosten müssen bei der Reservierung im Park Drentheland bezahlt werden.

 

5.3. Optionale Kosten

5.3.1. Optionale Kosten sind Kosten, die mit einer Option verbunden sind, wie z. B. die Anmietung von Bettwäsche, Handtuchsets, Babybett. Bitte beachten Sie, dass die Verwendung von Bettwäsche, unabhängig davon, ob Sie diese selbst mitgebracht haben, obligatorisch ist.

5.3.2. Optionale Kosten werden bei der Reservierung an Park Drentheland gezahlt.

 

5.4. Kosten vor Ort zu zahlen/Kaution

5.4.1. Die genauen Angaben zu den vor Ort zu zahlenden Kosten sind der Website zu entnehmen, wobei es möglich ist, dass sich zwischen der Buchung der Unterkunft und der Ankunft vor Ort die Höhe dieser Kosten geändert hat und/oder neue staatliche Abgaben in Kraft treten. eingetreten sind. Es werden die zum Zeitpunkt der Anreise geltenden Gebühren fällig. Park Drentheland Exploitatie BV haftet nicht für diese Art von Änderungen, da sie außerhalb des Einflussbereichs von Park Drentheland liegen.

5.4.2. Der Urlauber leistet bei Ankunft beim Beherbergungsbetrieb eine Kaution oder erteilt eine schriftliche Vollmacht zum Einzug der Kaution. Die Zahlungsweise der Kaution ist je nach Unterkunftsanbieter unterschiedlich. Park Drentheland Exploitatie BV bestimmt die Art und Weise, wie die Kaution vom Widerrufenden zu zahlen ist.

5.4.3. Schäden an der Unterkunft, ihrem Inventar oder dem Park, die während der Mietzeit zugefügt werden, zusätzliche Reinigungskosten, weil die Unterkunft nicht ordentlich hinterlassen wird, und vor Ort zu zahlende Kosten können von der Kaution abgezogen werden. Reicht die Kaution nicht aus, um diese Schäden oder Kosten zu decken, muss der (Ko-)Urlauber diesen Fehlbetrag vor Ort bezahlen.

5.4.4. Wenn der (Mit-)Urlauber außerhalb der festgelegten Abfahrtszeiten abreist, ist es möglich, dass er die Kaution nicht zurückerhält.

5.4.5. Park Drentheland Exploitatie BV übernimmt keine Verantwortung für die Erhebung und/oder Rückerstattung dieser Kaution und der in diesem Absatz genannten Kosten.


5.5. Struktur Rechnung
5.5.1. Die Rechnung enthält folgende Kosten:

  • Die Reisepauschale

    Die obligatorischen Fixkosten, einschließlich der Reservierungskosten

    Die optionalen Kosten.
  •  

5.6. Zahlen

5.6.1. Nach Erhalt der Bestätigungsrechnung sind folgende Kosten zu bezahlen:

Bis 14 Tage vor Anreise:

- Innerhalb von 7 Tagen: 30 % der Reisesumme

- 2 Wochen vor Anreise: Restbetrag

Zwischen 14 und 0 Tage vor Anreise:

Die Zahlung muss am Tag vor der Ankunft eingegangen sein (direkte Überweisung)
5.6.2. Der Gesamtbetrag der Bestätigungsrechnung muss immer vollständig vor Beginn der Mietzeit bezahlt werden.

5.6.3. Nach Eingang des vollständigen Rechnungsbetrages werden die Reiseunterlagen schnellstmöglich an den Urlauber versandt. Die Reiseunterlagen erhält der Urlauber spätestens 2 Wochen vor Anreise.

5.6.4. Ausnahmen von diesem Artikel sind Last-Minute-Buchungen.
 

5.7. Nichtzahlung innerhalb der Zahlungsfrist

5.7.1. Wenn die vereinbarten Zahlungsbedingungen überschritten werden, behält sich Park Drentheland Exploitatie BV das Recht vor, die Reservierung zu stornieren und den Urlauber für die entstandenen Kosten haftbar zu machen.

5.7.2. In diesem Fall gelten die Stornobedingungen gemäß Ziffer 4.1.2. und die bereits gezahlten Gelder werden mit den Stornokosten verrechnet.

5.7.3. Park Drentheland Exploitatie BV behält sich das Recht vor, die Forderung an einen Dritten (z. B. ein Inkassobüro) zu übertragen. Alle damit verbundenen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten sowie die (gesetzlichen) Zinsen werden dann vom Urlauber zurückgefordert.
 
Artikel 6 Verpflichtungen​​​​​​​ Park Drentheland Exploitatie BV
 

6.1.1. Park Drentheland Exploitatie BV wird sich bemühen, die auf der Website bereitgestellten Informationen so schnell wie möglich zu aktualisieren, nachdem sie zusätzliche Informationen vom Unterkunftsanbieter gemäß den bereitgestellten Informationen erhalten hat.

6.1.2. Park Drentheland Exploitatie BV haftet nicht für den Mangel an Informationen auf der Website, die sie nicht (rechtzeitig) vom Unterkunftsanbieter erhalten hat.
 
Artikel 7 Pflichten Urlauber und (Mit-)Urlauber​​​​​​​

7.1. Einhaltung der Pflichten aus Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Parkordnung

7.1.1. Der Urlauber und Miturlauber und ihre möglichen Gäste verpflichten sich, alle in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Parkordnung enthaltenen Verpflichtungen ordnungsgemäß einzuhalten, es sei denn, es handelt sich um eine Verpflichtung, die offensichtlich beim Park Drentheland oder dem Unterkunftsanbieter liegt.

7.1.2. Vor Abschluss des Vertrages ist der (Ko-)Urlauber verpflichtet, die Parkordnung oder andere weitere Regeln in Bezug auf die von ihm gewählte Unterkunft auf Anfrage gemäß Artikel 8.3 zur Kenntnis zu nehmen.

7.1.3. Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen wird als zurechenbarer Mangel bei der Vertragserfüllung angesehen, der zur Schadensersatzpflicht des Urlaubers gegenüber dem Park Drentheland führt.
 
Artikel 8 (Nutzung) Unterkunft​​​​​​​
 

8.1. Zustand der Unterkunft und Art der Nutzung

8.1.1. Die Unterkunft wird dem (Mit-)Urlauber in gutem Zustand zur Verfügung gestellt. Ist der (Mit-)Urlauber der Meinung, dass dies nicht der Fall ist, muss er dies unverzüglich melden.

8.1.2. Der Feriengast ist verpflichtet, die Mietsache und das dazugehörige Inventar pfleglich zu behandeln. Der Mieter hinterlässt das Mietobjekt bei Abreise in einem ordentlichen und sauberen Zustand. Alle vom Urlauber oder Miturlauber am Mietobjekt verursachten Schäden müssen vom Urlauber vor der Abreise dem Park Drentheland gemeldet und unverzüglich beglichen werden.

8.1.3. Wird die Unterkunft beispielsweise nicht sauber oder mit Schäden am Inventar hinterlassen, kann ein Teil oder die gesamte Kaution gemäß Artikel 3.5 einbehalten werden.

8.1.4. Die Unterkünfte dürfen nur zu Erholungszwecken genutzt werden, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Erholungszwecke umfassen in keinem Fall die Nutzung der Unterkunft während der Zeit, in der ein oder mehrere Nutzer dieser Unterkunft(en) Arbeiten verrichten oder verrichten, unabhängig davon, ob diese entgeltlich oder unentgeltlich sind und unabhängig davon, ob sie diese übernehmen Stelle in Beschäftigung oder außerhalb der Beschäftigung.

8.2. Maximal zulässige Personen/Besucher​​​​​​​
8.2.1. Die Nutzung der reservierten Unterkunft mit mehr als der auf der Website (www.parkdrentheland.nl) angegebenen maximalen Personenzahl für die Unterkunft (einschließlich Kinder und Babys) ist nicht gestattet. In diesem Fall kann der Beherbergungsbetrieb dem (Mit-)Urlauber die Beherbergung verweigern. Schadensersatzansprüche stehen ihm insoweit nicht zu.

8.2.2. Es ist nicht gestattet, Besucher ohne vorherige Zustimmung des Beherbergers zu empfangen oder zur Übernachtung zuzulassen.

8.3. Weitere Nutzungsbedingungen​​​​​​​

8.3.1. Die Unterkunft befindet sich in einem Park, Gebäude oder einer anderen Umgebung, die nicht vom Park Drentheland verwaltet wird.

8.3.2. Der Unterkunftsanbieter ist berechtigt, Bedingungen (einschließlich Verhaltensregeln und Kleiderordnung) für die Nutzung der Unterkunft und/oder des Parks oder des Gebäudes, in dem sie sich befinden, festzulegen. Dies gilt auch für die Nutzung der angebotenen Einrichtungen. Diese Bedingungen sind in der (Park-)Ordnung enthalten, die zu der jeweiligen Unterkunft gehört.

8.3.3. Die (Park-)Ordnung kann auf der Website eingesehen und heruntergeladen werden und/oder wird ihm/ihr auf Anfrage des (Mit-)Urlaubers kostenlos zugesandt.

8.3.4. Der (Mit-)Urlauber akzeptiert die Bedingungen dieser (Park-)Ordnung und hält sich an alle darin enthaltenen Regeln.

8.3.5. Wenn der (Mit-)Urlauber gegen die Bestimmungen des abgeschlossenen Vertrages, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Parkordnung und/oder die allgemeinen Regeln der Moral und Anstand verstößt, ist Park Drentheland berechtigt, den Vertrag mit dem Urlauber zu kündigen mit sofortiger Wirkung und die (Ko-)Urlauber aus der Unterkunft und dem Park zu entfernen, ohne dass Park Drentheland dann verpflichtet ist, vom Urlauber gezahlte Beträge zurückzuerstatten, und unbeschadet des Rechts von Park Drentheland auf Schadensersatz.

8.4. Wahl Unterkunft​​​​​​​

8.4.1. Der Urlauber ist dafür verantwortlich, eine Unterkunft auszuwählen, die seinen Wünschen oder Anforderungen oder denen seiner Miturlauber entspricht.

8.4.2. Park Drentheland kann den Urlauber diesbezüglich nur beraten und haftet nicht dafür, dass eine Unterkunft und/oder der Park nicht ausreichend geeignet und/oder an die Wünsche/Anforderungen des Urlaubers oder der Miturlauber angepasst sind.​​​​​​​

8.5. Haustiere​​​​​​​

8.5.1. Grundsätzlich sind Haustiere in den angebotenen Unterkünften nicht erlaubt, es sei denn, dies wird ausdrücklich darauf hingewiesen.

8.5.2. Wenn Haustiere in der Unterkunft erlaubt sind, müssen sie jederzeit angemeldet werden.

8.5.3. Die Registrierung von Haustieren nach der Reservierung gilt als Änderung im Sinne von Artikel 4.3. und muss die dafür festgelegten Bedingungen erfüllen.

8.5.4. Das Mitbringen von Haustieren ohne Anmeldung kann für den Unterkunftsanbieter ein Grund sein, den Zugang zum Park und/oder zur Unterkunft zu verweigern, auch wenn auf der Website angegeben ist, dass Haustiere erlaubt sind.

8.5.5. Für das Mitbringen von Haustieren gelten zusätzliche (Reinigungs-)Kosten und Bedingungen.

8.5.6. Haustiere müssen jederzeit nachweislich die geltenden Gesundheits- und Impfvorschriften erfüllen, die in dem Land gelten, in dem sich die Unterkunft befindet. Die Nichterfüllung dieser Anforderungen oder der Nachweis, dass diese Anforderungen erfüllt sind, kann ein Grund für den Unterkunftsanbieter sein, das Haustier nicht in der Unterkunft oder im Park zuzulassen.

8.5.7. Der Urlauber ist und bleibt jederzeit haftbar für Schäden, die durch das Haustier gegenüber dem Unterkunftsanbieter, Park Drentheland und/oder Dritten verursacht werden, auch wenn dieser Schaden darauf zurückzuführen ist, dass die unter 8.5.6 genannten Anforderungen nicht erfüllt wurden.
 
Artikel 9 Einrichtungen (innerhalb oder außerhalb des Parks)​​​​​​​
 

9.1. Öffnungszeiten und Kosten

9.1.1. In den Beschreibungen der Unterkünfte auf der Website werden Informationen über die angebotenen Einrichtungen bereitgestellt, wobei alle dem Park Drentheland bekannten Kosten angegeben werden. Der Park Drentheland verarbeitet alle ihm bekannten Informationen über das Vorhandensein, die Kosten und die Öffnungszeiten aller Einrichtungen mit großer Sorgfalt. Wenn Park Drentheland über Änderungen informiert wird, werden diese auf der Website der jeweiligen Unterkunft angegeben.

9.1.2. Wenn für die Nutzung von Einrichtungen keine Kosten angegeben sind, bedeutet dies nicht, dass die Nutzung dieser Einrichtungen kostenlos ist.

9.1.3. Park Drentheland haftet nicht für unerwartet berechnete oder geänderte Kosten für die Nutzung von Einrichtungen oder Diensten, die von Dritten angeboten werden.

9.1.4. Park Drentheland kann nicht garantieren, dass die auf der Website erwähnten Einrichtungen immer verfügbar sind. Insbesondere außerhalb der Hochsaison können bestimmte Einrichtungen geschlossen sein. In vielen Fällen werden die Einrichtungen einer Unterkunft an Dritte vermietet, sodass der Park Drentheland und/oder der Eigentümer der betreffenden Unterkunft keinen zwingenden Einfluss auf die Öffnungszeiten haben. Dies gilt beispielsweise für ein Restaurant, eine Bar, ein Schwimmbad, einen Supermarkt und Unterhaltungsangebote usw. Dies gilt auch für solche Einrichtungen in der Nähe der Unterkunft.
 
Artikel 10 Reiseinformationen​​​​​​​
 

10.1. An- und Abreise zur Unterkunft

10.1.1. Die An- und Abreise zur gebuchten Unterkunft erfolgt durch den (Mit-)Urlauber selbst und erfolgt ausschließlich auf eigene Kosten und Gefahr.
 

10.2. An-und Abreise

10.2.1. Die An- und Abreisezeiten variieren je nach Unterkunft und sind auf der Wegbeschreibung oder dem Anreisevoucher angegeben.

10.2.2. Eine vorzeitige Anreise erfolgt auf eigene Gefahr.

10.2.3. Im Falle einer voraussichtlich verspäteten Ankunft muss der Urlauber den Verwalter von Park Drentheland direkt telefonisch informieren

10.2.4. Die Bestimmungen unter 10.2.3 sind nicht erfüllt. und/oder 10.2.4. dann bleibt die Unterkunft für maximal 24 Stunden nach Ende der Ankunftszeit für den Urlauber reserviert.

10.2.5. Wenn der Urlauber nicht innerhalb dieser 24 Stunden ankommt oder sich anderweitig innerhalb dieser Frist beim Unterkunftsanbieter oder Park Drentheland meldet, gilt die Reservierung gemäß den Bedingungen von Artikel 4.1 als storniert. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
10.2.6. Bei allen Reservierungen werden bei verspäteter Anreise oder vorzeitiger Abreise die Kosten für den gesamten gebuchten Zeitraum fällig.

10.3. (Reise-)Dokumente und andere Verpflichtungen

10.3.1. Der (Mit-)Urlauber hat für alle notwendigen (Reise-)Dokumente und/oder die vorgeschriebenen Impfungen für Personen und (Haus-)Tiere zu sorgen. Park Drentheland übernimmt keine Verantwortung für falsche Reisedokumente und/oder das Fehlen von vorgeschriebenen Impfungen oder Gesundheitszeugnissen.
 
Artikel 11 Beschwerden

 

Park Drentheland unterscheidet zwischen Beschwerden vor dem Urlaub und Beschwerden nach dem Aufenthalt.​​​​​​​
 

11.1. Eine Beschwerde vor Ihrem Urlaub

11.1.1. Beschwerden über den Buchungsprozess, die Website, die Bereitstellung von Informationen oder Dienstleistungen von Park Drentheland sind jederzeit an Park Drentheland zu richten. Park Drentheland wird versuchen, die Beschwerden so schnell wie möglich zu lösen.
 

11.2. Eine Beschwerde über die Unterkunft und/oder den Park

11.2.1. Wenn der (Mit-)Urlauber eine Beschwerde über die Unterkunft, den Park oder die Einrichtungen hat, muss er diese immer zuerst dem Unterkunftsanbieter oder der Rezeption des betreffenden Parks vorlegen, damit diese die Beschwerde sofort lösen können.

11.2.2. Wenn keine Lösung gefunden wird, kann sich der (Mit-)Urlauber an den Park Drentheland wenden, damit er versuchen kann, so schnell wie möglich eine Lösung zu finden. Park Drentheland versucht, die Beschwerde innerhalb von 48 Stunden zu lösen.

11.2.3. Die Kontaktaufnahme mit Park Drentheland außerhalb der Bürozeiten ist nur für Notfälle und ernsthafte Beschwerden vorgesehen.

11.2.4. Wenn der (Mit-)Urlauber seine Beschwerde während seines Aufenthalts nicht telefonisch oder schriftlich an Park Drentheland meldet, wodurch Park Drentheland keine Gelegenheit erhält, die Beschwerde zu lösen, kann der (Mit-)Urlauber dies unterlassen längerer Appell an Park Drentheland später. Jeglicher Anspruch auf Entschädigung erlischt dann.
 

11.3. Beschwerdeverfahren

11.3.1. Eine (telefonische) Beschwerde, die bei Park Drentheland eingereicht wurde und die nicht zur Zufriedenheit des (Mit-)Urlaubers gelöst wurde, muss schriftlich und mit Gründen, einschließlich Fotos und/oder anderen Beweisen, bei Park Drentheland eingereicht werden.

11.3.2. Später eingereichte Reklamationen werden nicht berücksichtigt.

11.3.3. Nach Eingang der Beschwerde bei Park Drentheland erhält der (Mit-)Urlauber innerhalb eines Monats eine Eingangsbestätigung. Aus dieser Bestätigung geht hervor, wie die weitere Bearbeitung der Reklamation aussehen wird.
 
Artikel 12 Haftung​​​​​​​
 

12.1. Haftungsbeschränkung Park Drentheland

12.1.1. Park Drentheland haftet nicht für Verlust und/oder Diebstahl (einschließlich Geld), Sachschäden, Schäden oder Verletzungen, die dem (Mit-)Urlauber aus welchem ​​Grund auch immer entstehen.

12.1.2. Die Nutzung aller Einrichtungen und Dienstleistungen am Urlaubsort erfolgt auf eigene Gefahr des (Mit-)Urlaubers.

12.1.3. Park Drentheland haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass die gemietete Unterkunft nicht den Anforderungen oder Wünschen des Urlaubers entspricht.

12.1.4. Park Drentheland kann keine Haftung für unerwartete (Bau-)Aktivitäten in der Nähe der reservierten Unterkunft, Arbeiten an Zufahrts- und/oder Hauptstraßen, Lärmbelästigung durch Nachbarn, Kirchenglocken, Autos, Züge oder landwirtschaftliche Geräte, Belästigung durch Ungeziefer und Umweltprobleme übernehmen in der Nähe der Unterkunft.

12.1.5. Offensichtliche Fehler oder Irrtümer auf der/den Website(s) binden den Park Drentheland nicht.

12.1.6. Park Drentheland ist nicht verantwortlich für die Richtigkeit von (Foto-)Material, das von Dritten bereitgestellt und/oder zusammengestellt wurde.

12.1.7. Die Website enthält Hyperlinks zu anderen Websites. Park Drentheland ist für diese Websites nicht verantwortlich und übernimmt keine Haftung in Bezug auf die Rechtmäßigkeit, Verfügbarkeit und Richtigkeit der Daten dieser Websites. Der Inhalt dieser Websites ist niemals Bestandteil der Vereinbarung.
12.1.8. Es wird erwartet, dass der (Mit-)Urlauber die örtlichen Gesetze und Vorschriften kennt. Park Drentheland haftet nicht für die Folgen eines Verstoßes des (Mit-)Urlaubers.
 

12.2. Haftung Urlauber

12.2.1. Unbeschadet der Bestimmungen in Artikel 7 steht es dem Unterkunftsanbieter frei, dem (Mit-)Urlauber Vorschriften über die Nutzung der Unterkunft und alles, was damit zusammenhängt, zur Verfügung zu stellen.

12.2.2. Während des Aufenthalts haftet der Urlauber für Schäden, die während des Aufenthalts an der Unterkunft, der Einrichtung und allen zur gebuchten Unterkunft gehörenden Gegenständen verursacht werden, unabhängig davon, wer den Schaden verursacht hat. Die Regulierung dieses Schadens muss in erster Linie zwischen dem Beherberger und dem Urlauber erfolgen.

12.2.3. Wenn der Schaden nicht mit dem Unterkunftsanbieter geregelt wurde, ist Park Drentheland berechtigt, den Urlauber (im Namen des Unterkunftsanbieters) für den erlittenen Schaden haftbar zu machen. Alle damit verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Urlaubers, der auf der Bestätigungsrechnung angegeben ist.
 

Artikel 13 Datenschutz

 

13.1. Verwenden Sie (personenbezogene) Daten

13.1.1. Die im Rahmen der Reservierung eingegebenen personenbezogenen Daten werden zur Abwicklung der Reservierung verwendet. Bei einer Änderung der bereits bereitgestellten Informationen ist der (Ko-)Urlauber verpflichtet, Park Drentheland unverzüglich schriftlich zu informieren.

13.1.2. Die eingegebenen Informationen werden auch in die Kundendatenbank von Park Drentheland aufgenommen. Mit dem Ziel, für die Kommunikation zwischen Park Drentheland und dem Urlauber in Bezug auf die Reservierung (z. B. im Zusammenhang mit der Rechnungsstellung, Übermittlung der erforderlichen Informationen zur Buchung usw.) und für die Übermittlung von Angeboten und Informationen über Park Drentheland verwendet zu werden.
 

Artikel 14 Anwendbares Recht und zuständiges Gericht

 

14.1.1. Auf die auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen, geänderten oder ergänzten Verträge findet niederländisches Recht Anwendung, sofern nicht aufgrund zwingender Vorschriften anderes Recht gilt.

14.1.2. Streitigkeiten in Bezug auf die Vereinbarung können nur dem zuständigen Gericht in Amsterdam vorgelegt werden, es sei denn, es handelt sich um eine Streitigkeit, bei der die Parteien kein zuständiges Gericht wählen können; in diesem Fall ist das gesetzlich zuständige Gericht zuständig.

 

Artikel 15 Sonstige Bestimmungen

 

15.1. Änderungen

15.1.1.Park Drentheland behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung Änderungen an der Website und/oder ihrem Angebot vorzunehmen.

 

15.2.Korrespondenz

15.2.1. Jegliche Korrespondenz mit dem Park Drentheland im Zusammenhang mit dem Vertrag ist per Post oder E-Mail zu richten an:

Park Drentheland Exploitatie BV

deGavere 1

8437 PE Zorgvlied

E-Mail: info@parkdrentheland.nl

15.2.2. Park Drentheland hat Anspruch auf die Adressen gemäß Artikel 15.2.1. wechseln. Auf der Website werden immer die korrekten Kontaktdaten angegeben.

15.2.3. Der Urlauber ist für die Angabe der korrekten Kontaktdaten verantwortlich und muss dem Park Drentheland jede Änderung seiner Kontaktdaten unverzüglich mitteilen.

15.2.4. Park Drentheland sendet Benachrichtigungen vorzugsweise per E-Mail an den Urlauber. Der Urlauber kann sich nicht darauf verlassen, keine E-Mail-Nachrichten vom Park Drentheland zu erhalten, weil die Kontaktdaten nicht (oder nicht mehr) korrekt sind oder die E-Mail-Adresse nicht (mehr) korrekt ist oder weil (technische) Probleme mit dem Urlaub vorliegen Hersteller und/oder der Anbieter des Urlaubers.

15.2.5. Bei Geschäfts- und Langzeitmietbuchungen können abweichende Bedingungen u. a. für Mietpreis, Kaution, Reinigung und Bettwäsche gelten.

 

Die Inhalte dieser Website werden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Eine Haftung für Änderungen oder Unvollständigkeiten kann jedoch nicht übernommen werden. Unvorhergesehene Preiserhöhungen durch die Regierung können an den Mieter weitergegeben werden. Alle Preise in der Preisliste sind freibleibend. Offensichtliche (Schreib-)Fehler und Irrtümer auf dieser Website binden uns nicht.

 

Park Drentheland Exploitatie BV

de Gavere 1

8437 PE Zorgvlied

 

Handelskammernummer: 83279962

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: NL862808893B01